Struktur des Beitrags
Ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft und soll die Einwanderung für Arbeitnehmer/innen aus sogenannten Drittstaaten erheblich erleichtern.
Eine wichtige Voraussetzung ist es, dass die Qualifikationen für Fachkräfte mit Berufsausbildung anerkannt werden. Das neue Gesetz bringt für Hochschulabsolventen keine Veränderung mit sich.
Wir sprachen mit Björn Maibaum, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht und Inhaber einer eigenen Kanzlei in Köln.
Änderungen für Fachkräfte aus Drittstaaten
Im Folgenden die wichtigsten Regeln zusammengefasst:
- Sowohl Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung als auch Hochschulabsolventen gelten als Fachkräfte.
- Die Anerkennung der jeweiligen Ausbildung ist unbedingt erforderlich, um in dem erlernten Beruf eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
- Anerkannte Fachkräfte, die bereits einen Arbeitsvertrag besitzen, entfällt die Vorrangprüfung. Durch diese neue Regelung ist es nicht mehr notwendig, dass vor jeder Einstellung geprüft wird, ob die Bewerber/innen aus einem Drittstaat, Deutschland oder aus der EU/EWR/Schweiz mit uneingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt stammen.
- Begrenzungen für sogenannte Engpassberufe entfallen.
- Zum Zweck der Jobsuche können Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation für eine befristete Dauer einreisen. Hierfür muss nachweislich sichergestellt sein, dass die Fachkräfte ihren Lebensunterhalt sichern können und über ausreichend viel Deutschkenntnisse verfügen.
- Verbesserung der Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland. Die Anerkennungsverfahren können durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Vermittlungsabsprachen in vollem Umfang in Inland durchgeführt werden.
Hinweis
Unter bestimmten Voraussetzungen haben IT-Spezialisten auch den Nachweis eines formalen Abschlusses die Möglichkeit, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.
Beantragung des Anerkennungsverfahren
Sofern Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat einwandern möchten, sollten Sie sich im ersten Schritt um einer Anerkennung Ihrer Qualifikationen in Deutschland bemühen.
Das Anerkennungsverfahren können Sie bei der jeweils zuständigen Stelle beantragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-fachkraefte-fuer-deutschland-1563122
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/arbeiten/fachkraefteeinwanderungsgesetz/